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Betrifft: Ebay-Kaufvertrag "Compaq Evo N110 Notebook #Sonderlackierung#", Artikelnummer: 2733465932
Mängelrüge - Aufforderung zur Verbesserung
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe Ihnen am 12. 6. 2003 514,60 Euro überwiesen für das obig genannte Notebook. Den kompletten Ausschreibungstext füge ich noch einmal hinten an.
Das Paket ist am Samstag (21. 6. 2003) von einem Nachbar angenommen worden. Am Sonntag habe ich das Paket im Beisein des Nachbarn geöffnet und es dann sofort geprüft. Dabei musste ich folgende Mängel feststellen:
Dass CD-RW-Laufwerk entspricht nicht der Beschreibung. Zum einen ist es kein Laufwerk, mit dem sich CD-R's brennen lassen ('CD-RW-Laufwerk'). Zum anderen ist das CD-ROM-Laufwerk defekt. Die Schublade klemmt und lässt sich nur nach mehrmaligen Versuchen öffnen. Wenn eine Audio- oder Daten-CD eingelegt wird, wird diese nicht oder nur kurz eingelesen. Ein abspielen der CD ist nicht möglich.
Das Betriebssystem gibt das Laufwerk als QSI SCR-242 an. Auf der Homepage der Firma QSI ( www.qsinc.com.tw ) steht, dass es ein normales CD-ROM-Laufwerk ist, kein CD-RW-Laufwerk.
Weiterhin ist das Notebook nicht als 'Sonderlackierung' von Ihnen gekauft, sondern nachträglich gespritzt worden, was u. a. an den Farbsprengseln auf der Tastatur und dem Monitor zu erkennen ist. Die Beschriftung von 4 Knöpfen ist deshalb nicht mehr lesbar.
All dies geht nicht aus der Beschreibung hervor und ist auch nicht aus dem Foto ersichtlich.
Das Notebook ist gut verpackt in einem grossen Paket (22x50x32 cm), reichlich mit Zeitungspapier ausgestopft und in der Notebooktasche liegend hier angekommen. Das Paket hatte auch keine äusseren Lädierungen. Ein Transportschaden kann von daher ausgeschlossen werden. Da ich das Paket mit jemand anderen ausgepackt habe, gibt es dafür auch Zeugen.
Ich fordere Sie daher auf, die gerügten Mängel innerhalb von 14 Tagen bis spätestens zum 11. 7. 2003 zu verbessern. Mit einem Einbau eines neuen CD-RW-Laufwerks auf Ihre Kosten wäre ich zufrieden. Ich erwarte eine Antwort von Ihnen bis zum 4. 7. 2003
Mit freundlichen Grüßen
"Unser Mandant hat uns Ihr Schreiben vom 27. 06. 2003 zur Bearbeitung hereingereicht. Dazu zteilen wir mit, daß das Laufwerk vor der Aufgabe des Pakets zur Post noch einwandfrei funktioniert hat. Das Laufwerk muß also entweder auf dem postweg oder bei Ihnen einen Defekt erhalten haben. Dafür ist unser Mandant aber nicht verantwortlich."
Betrifft: Kaufrückabwicklung des Ebay-Kaufvertrag "Compaq Evo N110 Notebook #Sonderlackierung#", Artikelnummer: 2733465932
Sehr geehrter Herr ... !
Ich habe am Samstag den 5. 7. 2003 einen Brief von Ihnen bekommen, worin Sie bezug nehmen auf mein Schreiben vom 27. 06. 2003.
Sie sagen darin, dass der Defekt auf dem Postweg oder bei mir zustande gekommen sein muss und damit also nicht zu einer Mängelbehebung bereit sind.
Ich habe das Paket am Montag den 7. 6. 2003, so wie ich es bekommen habe, zur Post zur Prüfung gegeben. Beim Empfang stellte die Postbeamtin fest, dass es gut verpackt war. Das Paket wird jetzt zu Ihnen geschickt und dort, wenn Sie es im Empfang nehmen, nochmals geprüft. Ein Transportschaden dürfte damit ausgeschlossen sein. Das Notebook geht damit zu Ihren Händen zurück.
Einen Schaden bei mir schließe ich ebenfalls aus. Ich habe den Schaden noch am gleichen Tag, als ich das Paket geöffnet habe, festgestellt und mich umgehend bei Ihnen gemeldet. Anbei liegt ein Schreiben meines Nachbarn, der dies bestätigt.
Wenn Sie mein Schreiben vom 27. 06. 2003 genauer lesen, werden Sie feststellen, dass ich nicht nur den Defekt des Laufwerkes bemängelt habe, sondern auch, dass es nicht der Beschreibung des Verkaufstextes entspricht. Hier besteht also ein doppelter Mangel. Darauf haben Sie keinen bezug genommen. Auch wenn also der Defekt auf dem Postwege entstanden wäre, so bestände dennoch weiterhin ein Mangel.
Ich fordere Sie daher auf, bis zum 22. 7. 2003 mir den Betrag von 514,60 Euro (Verkaufspreis und Versand) an folgendes Konto zu überweisen:
Ich erwarte eine Antwort von Ihnen bis zum 15. 7. 2003
Die Kosten für weitere rechtliche Schritte - soweit sie notwendig sind - werde ich Ihnen in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo ,
Dein Paket ist bei mir angekommen, Dein Brief auch. Bitte führe weiteren Briefwechsel ausschließlich mit dem Anwaltsbüro, von dem Du ja schon Post bekommen hast.
Geld kann ich Dir noch nicht überweisen, da ich noch keine Möglichkeit hatte mich über Kosten, bezüglich des Laufwerkwechsels, zu informieren. Deine Post werde ich auch an meine Anwalt weiterleiten.
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann gibt es hier neue Beiträge. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)
Nachtrag: OskarMaria das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. "Verbrennt mich!" schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, "nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!" Schließlich floh er in die USA - dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
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