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Brauche Hilfe: Ebay-Kauf(Betrug?)

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20 Jahre 10 Monate her #15667 von karla
Brauche Hilfe: Ebay-Kauf(Betrug?) wurde erstellt von karla
Ich habe vor kurzem ein Notebook bei Ebay ersteigert. Es ist nach 1 1/2 Wochen bei mir angekommen und entspricht nicht ganz der Beschreibung und ist zudem auch noch teilweise defekt. Ich bin jetzt unsicher, was ich machen kann bzw. wie weit ich gegen ihn vorgehen kann. Ich habe den Eindruck von diesem Typen, dass er wissentlich Sachen verschwiegen hat, bzw, mir ein teilweise defektes Gerät geschickt hat.
Habt ihr oder wisst ihr von ähnlichen Erfahrungen? Wisst ihr etwas davon (es ist ja ein Kaufvertrag, also mit rechtlicher Bindung), was mir da an Möglichkeiten zur Verfügung steht?

Hier mal die Beschreibung des Notebooks:

Compaq Evo N110 Notebook #Sonderlackierung#
Compaq Evo N110. Ausstattung: Intel Celeron 1,0Ghz, 14,1" XGA TFT, 128MB
RAM, 20GB HD, CD-RW, Floppy, 10/100er LAN, 56K Modem, LiIon Accu, IR.
Anschlüsse: 2x USB, ext. VGA, PCMCIA, Kopfhörer, Micro, Parallel, seriell.
Geliefert wird das Notebook mit Netzteil, Accu. Absolut
Neuwertig.Farbenfrohe Sonderlackierung, siehe Foto. Lieferung per Vorkasse
zzgl. Euro 7,50 Versand, Nachnahme zzgl. Euro 12,50 Versand, Abholung bar
bei Übergabe.
Windows XP mit ServicePack 1 ist zum testen vorinstalliert, auf Wunsch entferne ich die Installation natürlich vor Versand.
Angebotsende: 07.06.03


Der E-Mail-Verkehr lief so ab:


08 Jun 2003
Hallo!
ich werde den untigen Betrag in den nächsten Tagen überweisen. Bitte das ganze gut verpacken! damit es heil ankommt. Ich gehe mal davon aus, dass das Notebook einwandfrei funktioniert, ansonsten hätten sie dass ja in der Ausschreibung erwähnt.
ich melde mich dann noch mal
7,50 Versand
Artikelpreis 505,00
insgesammt 512.50
schöne Grüsse
10 Jun 2003
Hallo!
Wohin soll ich denn das Geld überweisen, an welches Konto?
schöne tage
12 Jun 2003
Moin,
Felix ...
gruß Felix
13 Jun 2003
Hallo!
Ich habe den Betrag nun überwiesen und noch mal 2 Euro draufgepackt,
um das ganze als Einschrieben zu verschicken. Ich weiss nicht, was du
da in den Versandkosten einberechnet hast. Wie gesagt: Bitte gut
verpacken. Hier noch mal die Adresse: ...
schöne Tage
18 Jun 2003
Hallo,
Packet geht heute auf Reisen.
Gruß, der Felix
22 Jun 2003
Hallo Felix,
Am Samstag ist das Paket angekommen, ein guter Nachbar hat es
angenommen. Es war gut + sicher verpackt, keine Transportschäden.
Ich habe mir nun das Notebook angekuckt. Es funktioniert soweit ich
sehe einwandfrei - ausser dem CD-Rom-Laufwerk. Du hattest geschrieben, dass es ein
CD-Brenner (CD-RW) ist. Windows XP gibt es als QSI SCR-242 an. Auf der
Homepage der Firma QSI ( www.qsinc.com.tw ) steht allerdings, dass es
ein normales CD-Laufwerk ist. Zudem hat es Ladehemmung, es lässt sich
schwer und nur unter mehrmaligen Versuchen öffnen. Egal, was ich für
eine CD einlege, wird die CD nicht abgespielt - bzw. MP3's spielt er
maximal 10 Sek. lang ab. Danach, oder schon vorher, wirft er die Meldung
aus, dass sich keine CD im Laufwerk befindet. Auch der Test mit dem
brennen hat nicht geklappt. Das Laufwerk entspricht also nicht der Beschreibung und kann als defekt bezeichnet werden. Ach ja, und die angegebenen Kopfhörer fehlen auch.
Für ein solches Notebook hätte ich nicht so viel geboten. Andere
Notebooks, die ich bei Ebay gesehen habe, die einen Fehler hatten,
sind ebenfalls für weniger über den Tisch gegangen.
Ich will daher den Kauf rückgängig machen und dir das Notebook zurück
schicken und mein Geld wieder haben.
Ich bitte um eine Rückmeldung innerhalb von 7 tagen (also bis 29.
Juni)
MFG
24 Jun 2003
Hallo,
im Anhang ist die ebayseite, damit Du Dir alles nochmal in Ruhe anschauen
kannst. CD-RW bedeutet das dieses Laufwerk CD?s sowie CD-RW?s liesst. Nicht
das ein Brenner ist, denn von Brenner steht da nix... Köpfhörer wurden als
Anschlußmöglichkeit genannt, unter "geliefert wird das Notebook mit..."
steht nix von Kopfhörern. Und das Romlaufwerk hat einwandtfrei funktioniert.
Ich sehe da keine Möglichkeit Deiner Bitte zu entsprechen.
Gruß, der Felix
24 Jun 2003
Hallo,
es wird wohl ein Transportschaden sein. Wer weiß wie die Jungs von der Post
mit Paketen umgehen... Wie Du da einen Schaden geltend machen kannst weiß
ich leider nicht.
Gruß, der Felix
25 Jun 2003
Hallo Felix,
Den Text deiner Ausschreibung kenn ich wohl. Bei den Kopfhörern habe
ich mich auf die Schnelle übersehen, das stimmt. Die sind aber nun
auch nicht so wichtig.
Das ein Laufwerk sowohl Cd-R's als auch CD-RW's liest, ist wohl üblich. Die
Beschreibung "CD-RW" wird üblicherweise für Brenner verwendet. Das,
was du meinst, ist ein "CD-ROM" Laufwerk, wie du es ja auch in deiner
letzten Mail nennst. Ich habe mal nachgefragt bei Bekannten, die
derselben Meinung waren wie ich.
Auch die Beschreibung "Farbenfrohe Sonderlackierung, siehe Foto" sugeriert
erst einmal etwas anderes, nicht, dass du dein Notebook selber neu
gespritzt hast und die Tastatur und der Bildschirm nun etwas
gesprenkelt sind. Ausserdem sind die 4 Tasten, u. a. die Start (und
wahrscheinlich die Reset-Taste) nicht mehr lesbar, da überlackiert.
Auch hier also ein Mangel, den du so nicht beschrieben hast. Auch auf
dem vergrösserbaren Bild von deinem Angebot war das nicht ersichtlich.
Bei der guten Verpackung sollte es mich wundern, wenn das mit dem
Laufwerk ein Transportschaden ist. Dein Karton war gross und gut mit
Zeitungspapier ausgepackt. Das Notebook in der Tasche lag immer noch
mittig und nicht am Rand. Mein Nachbar hat es mit mir ausgepackt.
Ich habe dich, bevor ich dir das Geld überwiesen habe, gefragt, ob mit
dem Notebook alles ok ist. Du hast keine Einwände dagegen gehabt, bzw.
dazu nichts gesagt. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass das
Notebook einwandfrei funktionstüchtig ist und der Beschreibung
entspricht. Ansonsten wäre ich diesen Kaufvertrag auch so nicht
eingegangen.
In dieser Anhäufung von verschwiegenen Mängeln, Irrtümern finde ich dass irritierend,
verdächtig. Ich bin am überlegen, bei Ebay nachzufragen, bzw. andere
Schritte einzuleiten.
Ich bin ansonsten mit dem Notebook zufrieden, dass Aku funktioniert.
Mit dem Gesprengsel kann ich leben. Nur ein funktionierendes
CD-RW-Laufwerk will dazu ich haben. Alternativ zur Zurücknahme kann
ich auch gerne ein neues Laufwerk auf deine Kosten einbauen lassen.
MFG

Windows XP ist übrigens auf einen Hans Dampf installiert :-) Treiber, Handbücher oder so waren nicht dabei.

Was haltet ihr davon. Schätzt ihr das auch so ein wie ich? Gebt doch mal bitte eure Meinung ab.

Thanks

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20 Jahre 10 Monate her #15669 von
also, wenn du Rechtschutz hast, klarer Fall: Advocard raus oder so, und sofort einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn nicht, ist es schwer. Ich denke eine Prüfung der Rechtslage durch einen Anwalt wäre dennoch angebracht. Habe allerdings keine Ahnung was das kostet.

Versuch mal bei der Anwaltskammer oder dem DAV Info über evtl. Ebay spezialisierte Anwälte und Kosten zu bekommen

Viel Glück und laß uns mal wissen wies weiter geht.

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20 Jahre 10 Monate her #15680 von blaxploitation
blaxploitation antwortete auf Brauche Hilfe: Ebay-Kauf(Betrug?)
hi karla,

mach schluss mit dem kumpelhaften umgangston in deinen emails - schreibe dem typen eine sachliche email das du von deinem recht gebrauch machst und aufgrund von irreführender artikelbeschreibung (stichwort: CD-RW) sowie mängeln am gerät entgültig von diesem kaufvertrag zurücktrittst (ausser der verkäufer hat im auktionstext angegeben, das er eine gewährleistung/reklamation aufgrund von privatverkauf ausschliest).

dein geld vorderst (nicht bittest!) du bis zu einem bestimmten termin wieder zurück (frist: vierzehn werktage!) - danach schickst du ihm die ware wieder zu. alternativ kannst du ihm für diese transaktion auch einen treuhandservice vorschlagen - kosten rechnest du dem verkäufer mit an.
www.webtransfer.de/de/

erwähne, das du im falle keiner einigung deine rsv. in anspruch nehmen wirst (auch wenn du keine hast) und diesen streitfall zur abwicklung umgehend an deinen anwalt übergeben wirst. ferner wirst du den ebay käuferschutz in anspruch nehmen.

bleibe (trotz des hohen streitwertes) in deinem umgangston sachlich, freundlich aber bestimmt. vermittle den eindruck das du die sache im griff hast und dir sicher bist dein geld, notfalls über deinen anwalt, wieder zu bekommen.

--

insgesammt aber siehts momentan leider düster für dich aus, wenn sich der typ weiterhin quer stellt, läufts nur über den anwalt - ohne rsv wird das eventuell sehr teuer.

generell sollte man bei ebaygeschäften in dieser grössenordnung einen treuhandservice in anspruch nehmen (niemals VK oder NN zahlen) - die zehn euro an gebühren sind auf jeden fall gut investiert und ersparen im streitfall viel ärger.

ich wünsche dir bei der klärung viel glück, karla!!

...

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20 Jahre 9 Monate her #15788 von karla
karla antwortete auf Brauche Hilfe: Ebay-Kauf(Betrug?)
also, gottseidank wendet sich das ganze nun doch zum guten scheint es. danach sah es aber ne ganze weile nicht aus, nachdem ich von ihm nach meiner ersten mahnung einen brief vom rechtsanwalt bekommen hab.

meine erste mahnung sah so aus

Betrifft: Ebay-Kaufvertrag "Compaq Evo N110 Notebook #Sonderlackierung#", Artikelnummer: 2733465932
Mängelrüge - Aufforderung zur Verbesserung

Sehr geehrter Herr ...,
ich habe Ihnen am 12. 6. 2003 514,60 Euro überwiesen für das obig genannte Notebook. Den kompletten Ausschreibungstext füge ich noch einmal hinten an.
Das Paket ist am Samstag (21. 6. 2003) von einem Nachbar angenommen worden. Am Sonntag habe ich das Paket im Beisein des Nachbarn geöffnet und es dann sofort geprüft. Dabei musste ich folgende Mängel feststellen:
Dass CD-RW-Laufwerk entspricht nicht der Beschreibung. Zum einen ist es kein Laufwerk, mit dem sich CD-R's brennen lassen ('CD-RW-Laufwerk'). Zum anderen ist das CD-ROM-Laufwerk defekt. Die Schublade klemmt und lässt sich nur nach mehrmaligen Versuchen öffnen. Wenn eine Audio- oder Daten-CD eingelegt wird, wird diese nicht oder nur kurz eingelesen. Ein abspielen der CD ist nicht möglich.
Das Betriebssystem gibt das Laufwerk als QSI SCR-242 an. Auf der Homepage der Firma QSI ( www.qsinc.com.tw ) steht, dass es ein normales CD-ROM-Laufwerk ist, kein CD-RW-Laufwerk.
Weiterhin ist das Notebook nicht als 'Sonderlackierung' von Ihnen gekauft, sondern nachträglich gespritzt worden, was u. a. an den Farbsprengseln auf der Tastatur und dem Monitor zu erkennen ist. Die Beschriftung von 4 Knöpfen ist deshalb nicht mehr lesbar.
All dies geht nicht aus der Beschreibung hervor und ist auch nicht aus dem Foto ersichtlich.
Das Notebook ist gut verpackt in einem grossen Paket (22x50x32 cm), reichlich mit Zeitungspapier ausgestopft und in der Notebooktasche liegend hier angekommen. Das Paket hatte auch keine äusseren Lädierungen. Ein Transportschaden kann von daher ausgeschlossen werden. Da ich das Paket mit jemand anderen ausgepackt habe, gibt es dafür auch Zeugen.
Ich fordere Sie daher auf, die gerügten Mängel innerhalb von 14 Tagen bis spätestens zum 11. 7. 2003 zu verbessern. Mit einem Einbau eines neuen CD-RW-Laufwerks auf Ihre Kosten wäre ich zufrieden. Ich erwarte eine Antwort von Ihnen bis zum 4. 7. 2003
Mit freundlichen Grüßen



dann kahm so was von nem rechtsanwalt als antwort


"Unser Mandant hat uns Ihr Schreiben vom 27. 06. 2003 zur Bearbeitung hereingereicht. Dazu zteilen wir mit, daß das Laufwerk vor der Aufgabe des Pakets zur Post noch einwandfrei funktioniert hat. Das Laufwerk muß also entweder auf dem postweg oder bei Ihnen einen Defekt erhalten haben. Dafür ist unser Mandant aber nicht verantwortlich."



ich bin dann zu ner rechtsberatung und hab ihm noch mal ne 2. mahnung geschickt. hätte er sich dann immer noch quergestellt, hätte ich vor gericht klagen müssen


Betrifft: Kaufrückabwicklung des Ebay-Kaufvertrag "Compaq Evo N110 Notebook #Sonderlackierung#", Artikelnummer: 2733465932

Sehr geehrter Herr ... !

Ich habe am Samstag den 5. 7. 2003 einen Brief von Ihnen bekommen, worin Sie bezug nehmen auf mein Schreiben vom 27. 06. 2003.
Sie sagen darin, dass der Defekt auf dem Postweg oder bei mir zustande gekommen sein muss und damit also nicht zu einer Mängelbehebung bereit sind.

Ich habe das Paket am Montag den 7. 6. 2003, so wie ich es bekommen habe, zur Post zur Prüfung gegeben. Beim Empfang stellte die Postbeamtin fest, dass es gut verpackt war. Das Paket wird jetzt zu Ihnen geschickt und dort, wenn Sie es im Empfang nehmen, nochmals geprüft. Ein Transportschaden dürfte damit ausgeschlossen sein. Das Notebook geht damit zu Ihren Händen zurück.
Einen Schaden bei mir schließe ich ebenfalls aus. Ich habe den Schaden noch am gleichen Tag, als ich das Paket geöffnet habe, festgestellt und mich umgehend bei Ihnen gemeldet. Anbei liegt ein Schreiben meines Nachbarn, der dies bestätigt.
Wenn Sie mein Schreiben vom 27. 06. 2003 genauer lesen, werden Sie feststellen, dass ich nicht nur den Defekt des Laufwerkes bemängelt habe, sondern auch, dass es nicht der Beschreibung des Verkaufstextes entspricht. Hier besteht also ein doppelter Mangel. Darauf haben Sie keinen bezug genommen. Auch wenn also der Defekt auf dem Postwege entstanden wäre, so bestände dennoch weiterhin ein Mangel.

Ich fordere Sie daher auf, bis zum 22. 7. 2003 mir den Betrag von 514,60 Euro (Verkaufspreis und Versand) an folgendes Konto zu überweisen:

Ich erwarte eine Antwort von Ihnen bis zum 15. 7. 2003

Die Kosten für weitere rechtliche Schritte - soweit sie notwendig sind - werde ich Ihnen in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen



gottseidank kam dann aber folgendes

Hallo ,
Dein Paket ist bei mir angekommen, Dein Brief auch. Bitte führe weiteren Briefwechsel ausschließlich mit dem Anwaltsbüro, von dem Du ja schon Post bekommen hast.
Geld kann ich Dir noch nicht überweisen, da ich noch keine Möglichkeit hatte mich über Kosten, bezüglich des Laufwerkwechsels, zu informieren. Deine Post werde ich auch an meine Anwalt weiterleiten.



ma kucken, was dabei rauskommt

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