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Privatsphäre wichtiger als Musikpiraterie

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19 Jahre 6 Monate her #17242 von juke_box
Privatsphäre wichtiger als Musikpiraterie wurde erstellt von juke_box
Das höchste amerikanische Bundesgericht hat es abgelehnt, über den Streit zwischen dem US-Provider Verizon und dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) zu entscheiden. Die RIAA hatte zuvor Berufung gegen ein Urteil eines Washingtoner Gerichts eingelegt, nach dem Verizon nicht zur Herausgabe von Kundendaten für die Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern gezwungen werden könne.

Der US Supreme Court stellte in seiner Ablehnung fest, dass das amerikanische Urheberrecht (Digital Millennium Copyright Act) nicht zur Verfolgung von Internet-Piraten herangezogen werden könne. In Vergangenheit hatten sich US-Gerichte und die Musikwirtschaft immer wieder auf diese Gesetzesvorschrift im Kampf gegen Tauschbörsen-Nutzer berufen.

Amerikanischen Medien zufolge werteten Beobachter die Supreme-Court-Entscheidung als Sieg für die Privatsphäre von Internet-Nutzern. Das Bundesgericht stufte mit seiner Ablehnung die persönlichen Rechten weit höher ein als die Verfolgung von Musikpiraterie im Internet.

Quelle

mfg
JB


"Vergib deinen Feinden, aber vergiß niemals ihre Namen."
(Kennedy, John F.)

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19 Jahre 5 Monate her #17270 von Myst
"Persönliche Rechte", juke_box, was umfasst das alles?

Ich will mal ein konkretes Beispiel sagen: Wenn ich dich kenne und dir meine tolle Musik, die ich mir gekauft habe, vorspielen möchte, du aber nicht in meine Wohnung kommen kannst, dann halte ich einfach den Hörer an den Plattenspielerlautsprecher *g*(so war das früher mal) - damit habe ich mein Recht wahrgenommen, dir etwas übermitteln zu können an Information.

Heute wäre da statt des Telefonhörers von früher das digitalisierte Stück a la mp3 oder ape. Das könnte ich dir per email schicken. Damit wären meine persönlichen Rechte an Informationsübermittlung eingelöst.

Heute aber kommen sie uns mit den Urheberrechten (hatte sich früher auch beim Überspielen auf Kassette keiner drum gekümmert). Liegt das nun daran, dass die Übermittlungsqualität besser geworden ist - so gut, dass man das Original vom Abzug nicht mehr unterscheiden kann?

Wodurch werden also die "persönlichen Rechte" beschränkt? Durch die fortgeschrittene Technik, die engere Gesetze fordert? Damit der Urheber eines Kunstproduktes, das er in den öffentlichen Raum stellt, sicher sein kann, dass er auch ne Mark abbekommt, wenn sich wer an seinem Output labt?

Es kommt doch so rüber, als wenn man noch seine Felle retten will, nachdem der Drücker zum professionellen Duplizieren plötzlich über die Jahre in die Hände des gemeinen Volks geraten ist.

Dass die Musikindustrie es hinbekommen hat, die Urheberrechte über die persönlichen Rechte gestellt zu bekommen, liegt doch leider ganz im Trend des individuellen Rechteabbaus unserer Zeit (im Namen der Überlebensbestrebungen von Wirtschaftsunternehmen).

Ich wäre da eher für den Erhalt "persönlicher Rechte", bin mir aber nicht sicher, ob da nicht die amerikanischen Richter nur eine Zwischenstation aufgebaut haben, nach der sich die Wirtschaftsunternehmen einen dezidierten neuen Angriff (und dann mit Erfolg) auf IHRE Rechte zurechtbasteln können.

Gruß
Myst

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